In einer Erbengemeinschaft ist es nicht erforderlich, als Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu sein, um eine Teilungsversteigerung beantragen zu können.
Es genügt, wenn Sie als Miterbe an der Immobilie beteiligt sind, unabhängig von der Größe Ihres Erbanteils.
Um Ihr Erbrecht geltend zu machen, müssen Sie dieses durch einen Erbschein, ein Testament, einen Erbvertrag oder das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts nachweisen können.
Ein Antrag auf Teilungsversteigerung kann auch gemeinschaftlich von mehreren Miterben gestellt werden.
Für die Einleitung des Verfahrens ist kein Beschluss der gesamten Erbengemeinschaft notwendig. Als Antragsteller haben Sie die Kontrolle über den Ablauf des Verfahrens und das Recht, den Antrag auf Versteigerung zu genehmigen oder jederzeit zurückzuziehen.