Die gesetzlichen Bestimmungen zu Zwangsversteigerungen sind im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) festgelegt, das den Ablauf dieser Verfahren detailliert regelt. Das Gesetz definiert die notwendigen Voraussetzungen zur Einleitung einer Versteigerung, einschließlich der Antragstellung und der sorgfältigen Prüfung dieses Antrags durch das zuständige Gericht. Darüber hinaus werden im ZVG die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien klar umrissen.
Ein wichtiger Aspekt des ZVG ist der Schutz des Schuldners, der unter anderem die Möglichkeit beinhaltet, die Versteigerung durch vollständige Begleichung der ausstehenden Schuld bis zum Zeitpunkt des Zuschlags zu stoppen. Dies gibt dem Schuldner eine letzte Chance, den Verlust seiner Immobilie abzuwenden. Ferner regelt das Gesetz die Verteilung des Erlöses aus der Versteigerung, wobei sichergestellt wird, dass die Gläubiger gemäß ihrer im Vorfeld festgelegten Rangordnung entschädigt werden.
Diese Rahmenbedingungen tragen dazu bei, dass der Ablauf von Zwangsversteigerungen geregelt und transparent ist und sowohl die Interessen der Gläubiger als auch die der Schuldner berücksichtigt werden.