Haus trotz Privatinsolvenz behalten - Immobilie retten

Leitfaden zur Bewahrung Ihres Eigenheims während der Privatinsolvenz

von Tim aus dem Zwangsversteigerungsanwalt-Expertenteam | 15.01.2025
Ein Haus zu besitzen ist für viele Menschen ein Lebenstraum. Doch was, wenn finanzielle Schwierigkeiten und eine Privatinsolvenz drohen, diesen Traum zu zerstören? Die Aussicht, das eigene Zuhause zu verlieren, ist für Betroffene oft mit großer Unsicherheit und emotionalem Stress verbunden. Doch es gibt Möglichkeiten, die Immobilie zu retten, auch wenn die wirtschaftliche Lage zunächst ausweglos erscheint. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Wege es gibt, um Ihr Haus zu sichern, und wie ein erfahrener Zwangsversteigerungsanwalt Ihnen dabei helfen kann, Ihre Immobilie zu schützen. Entdecken Sie Strategien, um trotz Privatinsolvenz eine Lösung zu finden und Ihre Zukunft auf einem soliden Fundament aufzubauen.
Haus trotz Privatinsolvenz behalten - Immobilie retten

Was versteht man unter Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz, auch bekannt als Verbraucherinsolvenzverfahren, ermöglicht die gerichtliche Regulierung der Schulden für Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Nach Abschluss der sogenannten Wohlverhaltensperiode wird den Betroffenen die Restschuldbefreiung erteilt, was bedeutet, dass ihre verbliebenen Schulden erlassen werden.
Viele Betroffene zögern, den Weg der Privatinsolvenz zu beschreiten, da sie das Verfahren als komplex und einschüchternd empfinden. Auf unserer Seite finden Sie alle relevanten Informationen, um das Thema Privatinsolvenz besser zu verstehen und den Prozess mit mehr Sicherheit anzugehen.

Das Konzept der Privatinsolvenz verstehen

Die Privatinsolvenz beginnt mit der Einreichung eines Insolvenzantrags bei Gericht, gefolgt von der Prüfung Ihrer finanziellen Situation durch einen Insolvenzverwalter. Ziel ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners zu finden.

Voraussetzungen für die Einleitung einer Privatinsolvenz

Eine Privatinsolvenz wird nicht bei jedem finanziellen Engpass gewährt, sondern setzt spezifische Bedingungen voraus. Dieses Verfahren kommt in Betracht, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
  • Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit: Sie sind nicht in der Lage, Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und dieser Zustand ist nicht nur vorübergehend.
  • Überschuldung: Die Gesamtheit Ihrer Schulden übersteigt den Wert Ihres Vermögens, sodass Sie faktisch mehr Verbindlichkeiten als Ressourcen haben.
  • Unmöglichkeit der Schuldentilgung: Es besteht keine realistische Möglichkeit, die bestehenden Schulden innerhalb einer vernünftigen Frist zu begleichen.
Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass das Privatinsolvenzverfahren denjenigen zur Verfügung steht, die ohne diese rechtliche Hilfe ihre finanzielle Situation nicht verbessern können.

Erhalt Ihres Eigenheims während der Insolvenz durch Freigabe

Es besteht die Möglichkeit, Ihr Eigenheim auch im Rahmen einer Insolvenz zu behalten, indem Sie eine Freigabe von Ihrem Insolvenzverwalter erwirken. Diese Freigabe ermöglicht es, dass bestimmte Vermögensgegenstände, darunter auch Ihr Eigenheim, aus der Insolvenzmasse herausgelöst und wieder zu Ihrem insolvenzfreien Vermögen hinzugefügt werden.
Für Ihr Eigenheim bedeutet das Folgendes: Normalerweise könnte Ihr Eigenheim als Teil Ihres Vermögens zur Begleichung von Schulden herangezogen werden. Wenn Sie jedoch eine Freigabe für Ihr Eigenheim erlangen, wird es aus der Insolvenzmasse entfernt und fällt unter das Vollstreckungsverbot gemäß § 89 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Dies bedeutet, dass Ihr Insolvenzverwalter das Eigenheim während des Insolvenzverfahrens nicht zur Schuldentilgung heranziehen kann.
Die Freigabe wird durch eine einseitige Erklärung des Insolvenzverwalters vollzogen, üblicherweise mittels eines einfachen Schreibens, ohne dass es weiterer formeller Schritte bedarf. Der Insolvenzverwalter hat die vollständige Entscheidungsbefugnis über die Freigabe. Er wird diese gewähren, wenn er sie für angemessen hält.

Strategien zur Freigabe Ihres Eigenheims im Insolvenzverfahren

Um die Freigabe Ihres Eigenheims im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erreichen, ist es entscheidend, den Insolvenzverwalter von den Vorteilen einer Freigabe zu überzeugen. Die Freigabe ist in der Regel dann möglich, wenn die Immobilie als überschuldet gilt. Dies ist der Fall, wenn der erwartete Verkaufserlös aus dem Haus geringer ist als die darauf lastenden Schulden.
Die Wahrscheinlichkeit einer Freigabe erhöht sich unter folgenden Bedingungen:
  • Hohe Verschuldung: Je größer die Differenz zwischen dem geschätzten Verkaufswert der Immobilie und den bestehenden Schulden, desto weniger attraktiv ist das Eigenheim für den Insolvenzverwalter, da es wenig zur Gläubigerbefriedigung beitragen kann.
  • Geringe Nachfrage: Wenige potenzielle Käufer für das Eigenheim können ebenfalls zur Entscheidung beitragen, die Immobilie freizugeben, da ein Verkauf unter diesen Umständen schwierig und zeitaufwendig sein kann.
Der Insolvenzverwalter ist primär daran interessiert, die Gläubiger aus der Insolvenzmasse zu befriedigen und die Schulden so weit wie möglich zu reduzieren. Ist die Immobilie stark verschuldet und bietet wenig Aussicht auf eine bedeutende Gläubigerbefriedigung, kann eine Freigabe die sinnvollste Option sein.

Umgang mit Ihrem Hausdarlehen während der Insolvenz

Falls Sie Ihr Eigenheim aktuell noch über ein Hausdarlehen finanzieren, gibt es zwei Hauptansätze, um die Finanzierung Ihres Hauses auch während einer Insolvenz weiterführen zu können:
  1. Einigung mit Ihrer Bank: Sie können Verhandlungen mit Ihrer Bank führen, um möglicherweise die Kreditbedingungen anzupassen und so die Finanzierung Ihres Eigenheims auch während der Insolvenz aufrechtzuerhalten.
  2. Neufinanzierung durch Ihren Ehegatten: Eine weitere Option könnte sein, dass Ihr Ehegatte die Finanzierung übernimmt, indem er das bestehende Darlehen umschuldet oder eine Neufinanzierung auf seinen Namen abschließt.
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