Wie beeinflusst der Güterstand die Behandlung gemeinsamer Immobilien bei einer Scheidung?
Der von Ehepartnern gewählte Güterstand hat wesentlichen Einfluss auf die Regelung gemeinsamer Immobilien im Falle einer Scheidung. In Deutschland sind insbesondere die Gütertrennung und die Zugewinngemeinschaft von Bedeutung.
Was geschieht ohne spezifische vertragliche Regelungen wie einen Ehevertrag?
Fehlt eine individuelle Vereinbarung wie ein Ehevertrag, so wird nach deutschem Recht die Zugewinngemeinschaft als standardmäßiger Güterstand angenommen. Unter diesem Güterstand wird das während der Ehe erworbene Vermögen bei einer Scheidung betrachtet und aufgeteilt, wobei jeder Partner Anspruch auf die Hälfte des Zugewinns hat, einschließlich des Wertes gemeinsamer Immobilien.
Wie wirkt sich die Gütertrennung auf gemeinsame Immobilien aus?
Unter dem Regime der Gütertrennung bleiben die Vermögensverhältnisse der Ehepartner vollständig getrennt. Vermögenswerte, die vor der Ehe oder während der Ehe durch Schenkungen oder Erbschaften erlangt wurden, werden nicht in die gemeinsame Vermögensmasse eingebracht. Dies bedeutet, dass eine gemeinsame Immobilie nicht automatisch unter den Zugewinnausgleich fällt, es sei denn, es wurde anders vereinbart.
Wie beeinflusst die Gütergemeinschaft den Umgang mit einem gemeinsam erworbenen Haus?
Bei einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner während der Ehe als gemeinschaftliches Eigentum betrachtet. Eine in dieser Zeit erworbene Immobilie wird somit gemeinsam verwaltet. Spezielle Vereinbarungen im Ehevertrag können jedoch die Verteilung des Vermögens und damit auch des Hauses individuell regeln.