In Deutschland wird eine Zwangsversteigerung vom Vollstreckungsgericht initiiert, sobald ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner vorweisen kann. Diese Maßnahme wird vorrangig ergriffen, wenn ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen, typischerweise aus Hypotheken oder Grundschulden, nicht mehr nachkommt. Das primäre Ziel einer Zwangsversteigerung besteht darin, das im Grundbuch eingetragene Eigentum des Schuldners zu veräußern, um die ausstehenden Forderungen des Gläubigers zu decken.