Grundsätzlich gilt, dass Mieter das Recht haben, in der Immobilie zu bleiben, solange der Mietvertrag läuft und keine gesetzlichen Kündigungsgründe vorliegen. Dies schützt Mieter vor plötzlicher Obdachlosigkeit und gibt ihnen die Möglichkeit, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, falls eine Kündigung seitens des neuen Eigentümers ausgesprochen wird.